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Richtlinien / Administratives Merkblatt / Reglement

Anmeldungen

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Die Anmeldung und die Elternbeitragspflicht bei der Musikschule gelten für die Dauer eines ganzen Schuljahres. Austritte auf das 2. Semester sind schriftlich und begründet bis zum 31. Oktober an die Musikschulleitung zu erfolgen. Das Schulgeld für das angebrochene Semester muss vollumfänglich bezahlt werden. Der Administrativaufwand für Abmeldungen zwischen dem 15. Mai und dem 30. Juni wird mit Fr. 100.-- verrechnet. Bei Abmeldungen nach dem 30. Juni wird der Semesterpreis verrechnet. Übersteigen die Anmeldungen die Zahl der verfügbaren Plätze, so werden die nicht berücksichtigten Schülerinnen und Schüler auf eine Warteliste gesetzt und bei nächster Gelegenheit aufgenommen. Die einzelnen Fächer werden angeboten, sofern genügend Anmeldungen vorliegen und eine Lehrperson dafür gefunden wird. Die Einteilung bei Gruppenunterricht kann, in Absprache mit den Eltern, nur die Lehrperson vornehmen.

Musikinstrumente

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Zum Üben zu Hause brauchen die angemeldeten Kinder ein in der Grösse passendes, qualitativ gutes Instrument. Instrumente sollten erst nach Rücksprache mit der Fachlehrperson angeschafft bzw. gemietet werden. Bitte wenden Sie sich direkt an die entsprechende Musiklehrperson oder an die Musikschulleitung (Adressliste). 

Noten

 

Notenmaterial geht zu Lasten der Musikschüler*innen bzw. deren Eltern.

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Unterricht

 

Das Schuljahr der Musikschule ist mit jenem der Volksschule identisch. Die erste Schulwoche dient der Stundenplanung. Der Unterricht beginnt in der zweiten Schulwoche. An der Musikschule wird auch am Mittwochnachmittag und Samstagmorgen unterrichtet. Stunden, die wegen Feiertagen, Aktivitäten der Volksschule oder wegen Absenz der Schülerin oder des Schülers nicht stattfinden, werden nicht nachgeholt. Bei Unterrichtsausfällen wird kein Betreuungsangebot zur Verfügung gestellt.

Schülerkonzerte

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Alle Lernenden der Musikschule Buttwil nehmen mindestens 1x pro Schuljahr an einem Konzert vor Publikum teil.

Absenzen

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Kinder, die dem Unterricht mehr als 3x unentschuldigt fernbleiben, können von der Musikschule ausgeschlossen werden. Der Semesterbeitrag wird nicht rückerstattet. 

Bericht Instrumentalunterricht

 

Alle Schüler der Musikschule erhalten mit dem Jahreszeugnis einen Bericht des Instrumentalunterrichtes. Dieser ist nicht promotionswirksam. Er kann bei der Lehrstellen- oder Praktikumssuche hilfreich sein.

Reglement

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Im Übrigen verweisen wir auf das vollständige Reglement der Musikschule Buttwil, welches 

bei der Musikschulleitung bezogen werden kann.

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GELTWIL

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Instrumentalschüler/innen aus Geltwil

Die Einwohnergemeinde Geltwil ist seit 1. Januar 2016 an der Regionalen Musikschule Muri+ beteiligt. Zu diesem Zeitpunkt verfügte die Gemeinde noch über eine eigene Primarschule.

 

Der Gemeinderat von Geltwil hat nun entschieden, dass Schüler/innen des Kindergartens und der Primarschule aus Geltwil auch den Musikunterricht in Buttwil besuchen können.

Oberstufenschüler/innen werden aber dann an der Musikschule Muri+ unterrichtet.

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