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Schulgeld - Semestertarife

Angebot
Unterrichtsform
Zeiteinheit
KIGA - 5. Klasse, Lehrlinge, Zweitinstru
6. - 9. Klasse 2*)
Instrumental - Tarife
Einzelunterricht
25. Min.
CHF 495.00
358.00
Instrumental - Tarife
Einzelunterricht
35 Min.
CHF 693.00
500.00
Instrumental - Tarife
Partnerunterricht
12.5 Min / Schüler
CHF 270.00
-
Instrumental - Tarife
Partnerunterricht
20 Min. / Schüler
CHF 396.00
-
Instrumental - Tarife
3er Gruppen
45 Min.
-
gratis *3)
Chinderchor
ab 15 Schüler
45 Min.
CHF 50.00
CHF 50.00
Ensembles
unterschiedlich
unterschiedlich
unterschiedlich
gratis

KIGA - 5. Klasse,

Lehrlinge, Zweitinstrumen 1*)

  • *1) Die Kantonssubvention auf der Oberstufe erfolgt nur für 1 Instrument/SchülerIn. Zweitinstrumente werden den Eltern deshalb zum Primarschultarif in Rechnung gestellt.

  • *2) Trotz der Umstellung auf 6 Primar-/3 Oberstufenklassen bleibt die Kantonssubvention ab der 6. Klasse vorläufig erhalten. Das heisst, Jugendliche ab der 6. Primarklasse profitieren von deutlich tieferen Kosten.

  • *3) Laut Schulgesetz wird der Instrumentalunterricht ab der 6. Klasse unentgeltlich mit drei Lernenden pro Wochenlektion erteilt. Die Teilnehmenden müssen bezgl. Alter, Niveau, Instrument etc. zusammenpassen. Die jeweiligen Kriterien werden von den Lehrpersonen festgelegt. Ensemble-Noten gehen zu Lasten der Musikschüler!

Partnerunterricht

Partnerunterricht kann nur angeboten werden, wenn sich genügend Lernende anmelden (Alter, Stundenplan, Instrument).

Wenn keine Gruppe zustande kommt, wird das Kind direkt in den Einzelunterricht à 12.5 Minuten eingeteilt. Ein „Upgrade“ auf 25 Minuten ist gegen Aufpreis möglich.

Geschwister-Rabatt

Ab dem 2. Kind pro Familie wird ein Rabatt von 10 % gewährt.

Schulgeld

Die Rechnungstellung für die Elternbeiträge erfolgt zweimal jährlich. Die Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen. Verzugszinsen und Mahnspesen werden nachbelastet. Für das Inkasso ist die Finanzverwaltung Buttwil zuständig.

Subvention Kanton

Jugendliche der 6. – 9. Klasse profitieren dank Kantonssubventionen von deutlich tieferen Kosten (Elternbeiträgen). Davon ausgeschlossen ist das Zweitinstrument.

Anmeldung  

Die Anmeldung hat jährlich neu zu erfolgen und gilt als Vertrag für ein ganzes Schuljahr. Austritte per Ende Schulsemester sind der Musikschulleitung schriftlich und  begründet bis spätestens 31. Oktober mitzuteilen.

Anmeldeschluss ist der 30. April.

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